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Kriterien Projekteinreichungen – Vorausdenker-Wettbewerb der LBS NordWest 2023

1. Gemeinnützigkeit der Initiative

2. Sitz und Projektinitiierung in NRW / Bremen *

* Die Anmeldephase wurde vor der Fusion beendet und daher waren nur Bremen und NRW Teilnahmeberechtigt.

3. Inhaltlicher Fokus des Projektes

Der LBS-Vorausdenker-Wettbewerb 2023 fördert Projekte die die Zielerreichung mindestens eines der 17 „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ unterstützt:

Beispiele für die 17 „Ziele für nachhaltige Entwicklung“:

  1. Organisation von caritativen Hilfsangeboten für z. B. Kinder oder Senioren
  2. Wohlfahrts-Angebote für z.B. Senioren oder Obdachlose
  3. Erste-Hilfe-Kurse für Kinder und Jugendliche
  4. Außerschulische Lernangebote
  5. Präventionsprojekte für Kinder und Jugendliche z.B. zum Thema Mobbing oder gegen sexuellen Missbrauch
  6. Aufstellen eines (öffentlichen) Trinkwasserspenders
  7. Aufstellen einer (öffentlichen) Ladestation für E-Bikes
  8. Engagement für Arbeitslose und ihre Wiedereingliederung
  9. Initiativen für Digitalisierungsprojekte
  10. Engagement für gerechtere Verteilung von z.B. Bildung für alle Gesellschaftsgruppen
  11. Engagement für mehr Bürgerbeteiligung, „Urban Gardening“
  12. Second-Hand-Angebote, Tauschbörsen
  13. Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung z. B. Einsatz LED-Beleuchtung, Heizungsmodernisierung
  14. Säuberungsaktion oder Renaturierung eines Bachlaufs
  15. Initiativen für sicheres Fahrradfahren
  16. Ausstellungen und Veranstaltungen zum Thema Frieden und Miteinander
  17. Netzwerkarbeit, Förderung von ehrenamtlichem Engagement

4. Innovationscharakter und dauerhafte Wirkung

Das eingereichte Projekt soll einen Neuigkeitscharakter haben und der Allgemeinheit in dieser Region auf längere Zeit zu Gute kommen.

Ausschlusskriterien:

Nicht möglich ist eine Förderung für allgemein laufende Projektkosten (z.B. Miet-, Reise-, Honorar- und Seminarkosten).

Jede:r Teilnehmer:in kann sich nur mit einem Projekt pro Aktion bewerben.

Projekte dürfen nicht zugleich privaten/persönlichen Zwecken der Einreichenden dienen oder dem regelmäßigen Geschäftsbetrieb eines Vereins oder einer Einzelperson. Ebenso darf die Idee keine mittel- oder unmittelbare nicht gemeinnützige Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.

Beispiele für Zulassung| Ablehnung:

Wenn ein Fußballverein eine Blumenwiese und einen Froschteich neben dem Trainingsgelände anlegen möchte, nehmen wir das Projekt gerne auf (Nachhaltigkeitsziel 13 bzw. 15).

Wenn ein Fußballverein neue Tore kaufen möchte, ist das nicht mit unseren Kriterien vereinbar.

Wenn ein Musikverein eine Website bauen möchte, um gemeinsam zu proben, dies aufzuzeichnen und wieder abzurufen nehmen wir das Projekt gerne auf (Nachhaltigkeitsziel 9).

Wenn ein Musikverein neue Instrumente kaufen möchte, ist das nicht mit unseren Kriterien vereinbar.

Wenn ein Schützenverein eine Umweltbildungs-Wochenende für Familien / Kinder im Wald organisieren möchte, nehmen wir das Projekt gerne auf (Nachhaltigkeitsziel 4 oder 13).

Wenn ein Schützenverein einen Schießstand renovieren möchte, ist das nicht mit unseren Kriterien vereinbar.

Wenn ein Naturschutzverein ein Umwelt-Workshop organisieren möchte, nehmen wir das Projekt gerne auf (Nachhaltigkeitsziel 13 oder 15).

Wenn ein Naturschutzverein eine neue Musikanlage kaufen möchte, ist das nicht mit unseren Kriterien vereinbar.