Kriterien Projekteinreichungen – Vorausdenker-Wettbewerb der LBS West 2021

1. Gemeinnützigkeit der Initiative

  • Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und eingetragene Vereine
  • projektbezogene Spendenquittung muss ausgestellt werden können

Kommerzielle Projekte oder Projekte von bzw. für politische Institutionen, religiösen Sondergemeinschaften, Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Projekte, die unmittelbar der Ausübung des Glaubens oder eines weltanschaulichen Bekenntnisses dienen.

2. Sitz und Projektinitiierung in NRW / Bremen

  • Teilnahmeberechtigt sind Organisationen mit Sitz im Geschäftsgebiet der LBS West: Bremen (Land) und Nordrhein-Westfalen
  • gefördert werden Projekte im o.g. Geschäftsgebiet

3. Inhaltlicher Fokus des Projektes

Der LBS-Vorausdenker-Wettbewerb 2021 fördert Projekte mit folgenden Themenschwerpunkten:

  • Bauen und Wohnen
  • Digitalisierung.
  • Umweltschutz und Umweltbildung.
  • Familie und Kinder sowie Grundversorgung.

Beispiele für die o.g. Themen…

Bauen und Wohnen

  • Betreutes Wohnen
  • Wohnangebot für Menschen in Notsituationen, insbesondere bei Flutkatastrophen

Digitalisierung:

  • Nachbarschaftsnetzwerke, zur schnelleren Reaktion insbesondere bei Flutkatastrophen

Umweltschutz / Umweltbildung:

  • Natur- und Tierschutzaktionen
  • Schutz vor Flutkatastrophen
  • Projekte zur Ressourceneffizienz: Wasser und Strom
  • Workshops zum Thema nachhaltiger Konsum

Familie & Kinder, Grundversorgung

  • Betreuungs- und Freizeitangebote für Kinder
  • Aufwertung / Ausbau Spielplatz
  • Dorfladen

4. Innovationscharakter und dauerhafte Wirkung

Das eingereichte Projekt soll einen Neuigkeitscharakter haben und der Allgemeinheit in dieser Region auf längere Zeit zu Gute kommen.

Ausschlusskriterien:

Nicht möglich ist eine Förderung für allgemein laufende Projektkosten (z.B. Miet-, Reise-, Honorar- und Seminarkosten).

Jeder Teilnehmerin kann sich nur mit einem Projekt pro Aktion bewerben.

Projekte dürfen nicht zugleich privaten/persönlichen Zwecken der Einreichenden dienen oder dem regelmäßigen Geschäftsbetrieb eines Vereins oder einer Einzelperson. Ebenso darf die Idee keine mittel- oder unmittelbare nicht gemeinnützige Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.

Beispiele für Zulassung| Ablehnung:

Wenn ein Fußballverein eine Blumenwiese und einen Froschteich neben dem Trainingsgelände anlegen möchte, nehmen wir das Projekt gerne auf (Kategorie Umweltschutz).

Wenn ein Fußballverein neue Tore kaufen möchte, ist das nicht mit unseren Kriterien vereinbar.

Wenn ein Musikverein eine Website bauen möchte, um gemeinsam zu proben, dies aufzuzeichnen und wieder abzurufen nehmen wir das Projekt gerne auf (Kategorie Digitalisierung).

Wenn ein Musikverein neue Instrumente kaufen möchte, ist das nicht mit unseren Kriterien vereinbar.

Wenn ein Schützenverein eine Umweltbildungs-Wochenende für Familien / Kinder im Wald organisieren möchte, nehmen wir das Projekt gerne auf (Kategorie Familien / Kinder).

Wenn ein Schützenverein einen Schießstand renovieren möchte, ist das nicht mit unseren Kriterien vereinbar.

Wenn ein Naturschutzverein ein Umwelt-Workshop organisieren möchte, nehmen wir das Projekt gerne auf (Kategorie Umweltschutz).

Wenn ein Naturschutzverein eine neue Musikanlage kaufen möchte, ist das nicht mit unseren Kriterien vereinbar.