Teilnahmebedingungen
Folgende Teilnahmebedingungen gelten für die Aktion „VORAUSDENKER“ im Jahr 2023 der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse.
1. Veranstalter und Geltung der Teilnahmebedingungen
Ansprechpartner zur Durchführung der Aktion „VORAUSDENKER“ ist die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse (nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt), Himmelreichallee 40, 48149 Münster, info@lbswest.de, Tel. 0251-412-02. Mit der Teilnahme an der Aktion werden die Teilnahmebedingungen angenommen.
2. Teilnahmeberechtigung und Teilnahme
- (1) Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und eingetragene Vereine, die ihren Sitz in unserem Geschäftsgebiet Nordrhein-Westfalen und Bremen haben, eine projektbezogene Spendenquittung ausstellen können und ein nachhaltiges Projekt in unserem Geschäftsgebiet finanziell fördern wollen. Kommerzielle Projekte oder Projekte von bzw. für politische Institutionen, religiösen Sondergemeinschaften, Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Projekte, die unmittelbar der Ausübung des Glaubens oder eines weltanschaulichen Bekenntnisses dienen. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
- (2) Der Veranstalter entscheidet, ob ein Projekt „nachhaltig“ im Sinne dieses Wettbewerbs ist. Unter nachhaltigen Projekten verstehen wir Initiativen, die die Zielerreichung mindestens eines der 17 „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen unterstützt und die von den in Nordrhein-Westfalen und Bremen lebenden Menschen selbst initiiert werden, einen Neuigkeitscharakter haben und der Allgemeinheit in dieser Region auf längere Zeit zu Gute kommen. Dabei dürfen die Projekte nicht zugleich privaten/persönlichen Zwecken der Einreichenden dienen oder dem regelmäßigen Geschäftsbetrieb einer Organisation oder einer Einzelperson. Ebenso darf die Idee keine mittel- oder unmittelbare nicht gemeinnützige Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.
- (3) Teilnahmeberechtigte Projekte dürfen durch andere (öffentliche) Förderungen unterstützt werden.
- (4) Die Teilnehmenden können sich vom 07.08. bis einschließlich zum 28.08.2023 anmelden. Die Anmeldung, Bild- und Textbeiträge müssen mit Hilfe des hinterlegten Bewerbungsbogens online auf www.lbsvorausdenker.de eingereicht werden.
- (5) Die benötigte Förderung für das geplanten Projekt muss in die Anmeldemaske eingetragen werden.
- (6) Nicht möglich ist eine Förderung für allgemein laufende Projektkosten (z.B. Miet-, Reise-, Honorar- und Seminarkosten).
- (7) Jede:r Teilnehmer:in kann sich nur mit einem Projekt pro Aktion bewerben.
- (8) Die Erstellung und Einreichung der Bewerbung erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Teilnehmer:innen. Sie tragen Sorge dafür, dass die Unterlagen die Bestimmungen dieser Aktion erfüllen.
- (9) Es werden im Jahr 2023 maximal 150 Projekte zugelassen. Nach positiver Prüfung aller Unterlagen und des Vorliegens der Teilnahmevoraussetzungen werden die Teilnehmer:innen vom Veranstalter für die Teilnahme am Online-Voting freigeschaltet. Die Zulassung liegt im freien Ermessen des Veranstalters, orientiert sich an den Nachhaltigkeitszielen der LBS West sowie an den o.g. Themen und ist durch die Höchstzahl der zugelassenen Projekte begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht, die Ablehnung einer Teilnahmeanfrage wird nicht begründet.
- (10) Die geförderten Projekte werden per E-Mail-Voting (Abstimmung) ermittelt. Die Projekte mit den meisten Stimmen erhalten eine Förderung durch den Veranstalter. Die Gewinnstaffelung kann der Homepage entnommen werden.
- (11) Jeder Unterstützende kann unter Angabe der eigenen E-Mail-Adresse jeden Tag
einmal für sein Lieblingsprojekt abstimmen.
- (12) Die geförderten Projekte werden am 08.09.2023 durch das beendete Voting ermittelt und sind auf der Plattform veröffentlicht. Zusätzlich werden die Gewinner:innen per E-Mail benachrichtigt.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
- (1) Die Gesamtfördersumme für die Aktion 2023 beträgt maximal 90.000 Euro für
alle Projekte. Das Online-Voting wird vom 28.08.2023 (8 Uhr) bis
08.09.2023 (12 Uhr) auf www.lbs-vorausdenker.de durchgeführt. Alle Personen,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können dort abstimmen.
- (2) Die „Gewinner“-Projekte werden mit 500 € bis maximal 5.000 € gefördert. Der geförderte Betrag richtet sich nach dem bei Einreichung genannten Betrag für das eingereichte Projekt, jedoch insgesamt maximal bis zur Höhe von 5.500 €.
Die ersten 100 Projekte, die jeweils 100 Stimmen sammeln, erhalten jeweils 500€.
- (3) Eine vom Veranstalter zusammengestellte Jury kann nach freiem Ermessen weitere Gelder zur Förderung teilnehmender Projekte bis zur maximalen Gesamtfördersumme vergeben, wenn sie besonders förderungswürdig erscheinen. Die durch die Jury vergebenen Gelder können auch an teilnehmende Projekte vergeben werden, die kein „Gewinner-Projekt“ sind. Der Gesamtbetrag, den der Veranstalter einem Projekt zukommen lässt, dürfen die mit Einreichung angegebenen Förderkosten nicht übersteigen.
- (4) Die Benachrichtigung der Gewinner:innen erfolgt ab dem 11.09.2023. Die Auszahlung erfolgt nicht vor dem 11.09.2023, spätestens jedoch bis zum 31.12.2023.
- (5) Der ausgezahlte Betrag ist projektbezogen zu verwenden. Im Übrigen sind bei der Verwendung des ausgezahlten Betrages diese Teilnahmebedingungen zu beachten. Jedes geförderte Projekt muss nach der Gewinnauszahlung eine projektbezogene Spendenbescheinigung innerhalb eines Monats nach Auszahlung beim Veranstalter einreichen. Innerhalb eines Jahres nach Auszahlung muss das Projekt beendet werden.
- (6) Über die projektbezogene Verwendung ist ein Nachweis innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Gelder bei dem Veranstalter einzureichen. Liegen besondere Umstände vor, aus denen sich ergibt, dass der ausgezahlte Betrag in diesem Zeitraum ausnahmsweise noch nicht verwendet werden konnte, sind diese Umstände im selben Zeitraum darzulegen. Der Nachweis der Mittelverwendung ist in diesem Fall unverzüglich nachzuholen. Erfolgt weder ein Nachweis der Mittelverwendung noch eine Darlegung der besonderen Umstände innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes, ist der Veranstalter berechtigt, den ausgezahlten Betrag zurückzufordern. In diesem Fall erfolgt keine nachträgliche Auszahlung der zurückgezahlten Gelder an andere Projekte.
4. Nutzungseinräumung
- (1) Der/Die Teilnehmer:in garantiert, Inhaber:in der erforderlichen Rechte an den hochgeladenen bzw. eingereichten Bild- und Textbeiträgen zu sein. Ist der/die Teilnehmer:in nicht alleinige:r Urheber:in oder Rechteinhaber:in, erklärt er/sie ausdrücklich über die für die Teilnahme an der Aktion „VORAUSDENKER“ erforderlichen Rechte zu verfügen.
- (2) Der/Die Teilnehmer:in räumt dem Veranstalter an den eingereichten Bild- und Textbeiträgen nachfolgende einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte aber nicht exklusive Nutzungsrechte das Bildmaterial der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen, ein. Dies beinhaltet insbesondere die Veröffentlichung des Bildmaterials im Internet (inkl. der Social-Media-Kanäle des Veranstalters) sowie ggf. in der Presse.
- (3) Der Veranstalter wird bei der Verwendung des Bildmaterials in geeigneter Weise den/die Urheber:in kenntlich machen, soweit dies unter Berücksichtigung der konkreten Verwendungsform tunlich ist.
- (4) Der Veranstalter behält sich vor, eingereichtes Bildmaterial oder Texte ohne vorherige Ankündigung zu löschen.
5. Haftung und Freistellung
- (1) Sofern der/die Teilnehmer:in Bildmaterial oder sonstige Inhalte hochlädt, garantiert der/die Teilnehmer:in, dass er/sie keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung der Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
- (2) Der/Die Teilnehmer:in stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Bildmaterial oder sonstigen Inhalten resultieren, die der/die Teilnehmer:in verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
- (3) Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache (leichte) Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder von Leben, Körper und Gesundheit. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass die Aktion VORAUSDENKER jederzeit durchführbar und fehlerfrei ist.
6. Ausschluss und Rückzahlung
- (1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den/die jeweilige:n Teilnehmer:in von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der/die Teilnehmer:in falsche Angaben macht oder verwendetes Bildmaterial oder sonstige Inhalte (z.B. Kommentare), geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Ein Ausschluss kommt ferner in Betracht, sofern es zu Manipulationen bei der Abstimmung kommt. Gleiches gilt bei Inhalten, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
- (2) Handelt es sich bei dem/der ausgeschlossenen Teilnehmer:in um ein bereits benanntes Gewinner-Projekt, kann die Förderung nachträglich aberkannt werden. Die Förderung ist dann an den Veranstalter zurückzuzahlen und wird nicht nachträglich an andere Projekte ausgezahlt.
7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit auch ohne Einhaltung von Fristen ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
8. Schlussbestimmungen
- (1) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung des/der Teilnehmer(s):in geändert werden – Stand: 05/2023.
- (2) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
- (3) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Gewinnermittlung ist ausgeschlossen.