Teilnahmebedingungen
Folgende Teilnahmebedingungen gelten für den „VORAUSDENKER“-Wettbewerb der LBS Landesbausparkasse NordWest im Jahr 2024 / 2025
1. Veranstalter und Geltung der Teilnahmebedingungen
Ansprechpartner zur Durchführung des Wettbewerbs „VORAUSDENKER“ ist die LBS Landesbausparkasse NordWest (nachfolgend auch „Veranstalter“ bezeichnet), Himmelreichallee 40, 48149 Münster, info@lbs-nw.de, Tel. 0251-412-02. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb werden die Teilnahmebedingungen angenommen.
2. Teilnahmeberechtigung und Teilnahme
- (1) Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Organisationen sowie eingetragene und nicht-eingetragene gemeinnützige Vereine, die ihren Sitz in unserem Geschäftsgebiet Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben und ein nachhaltiges Projekt (Kriterien siehe 2.(2)) in unserem Geschäftsgebiet umsetzen wollen. Kommerzielle Projekte oder Projekte von bzw. für politische Institutionen, religiösen Sondergemeinschaften, Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Projekte, die unmittelbar der Ausübung des Glaubens oder eines weltanschaulichen Bekenntnisses dienen. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
- (2) Unter nachhaltigen Projekten verstehen wir Initiativen, die die Zielerreichung mindestens eines der 17 „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen unterstützt und die von den in Geschäftsgebiet der LBS NordWest lebenden Menschen selbst initiiert werden, einen Neuigkeitscharakter haben und der Allgemeinheit in dieser Region auf längere Zeit zu Gute kommen. Dabei dürfen die Projekte nicht zugleich privaten/persönlichen Zwecken der Einreichenden dienen oder dem regelmäßigen Geschäftsbetrieb einer Organisation oder einer Einzelperson. Ebenso darf die Idee keine mittel- oder unmittelbare nicht gemeinnützige Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Der Veranstalter entscheidet, ob ein Projekt „nachhaltig“ im Sinne des Wettbewerbs ist.
- (3) Die Kosten für das seitens der Teilnehmer eingereichte nachhaltige Projekt dürfen beliebig hoch sein. Die Förderung im Rahmen dieses Wettbewerbs kann bis zur vollen Höhe der förderungswürdigen Projektkosten (s. hierzu 4.) erfolgen, jedoch maximal bis zu einer Höhe von 5.000 Euro.
- (4) Teilnahmeberechtigte Projekte dürfen zusätzlich zu einem möglichen Gewinn im Rahmen dieses Wettbewerbs durch andere (öffentliche) Förderungen unterstützt werden.
- (5) Die Teilnehmenden können sich vom 01.11.2024 bis einschließlich zum 31.01.2025 anmelden. Die Anmeldung, Bild- und Textbeiträge müssen mit Hilfe des hinterlegten Bewerbungsbogens online auf www.lbs-vorausdenker.de eingereicht werden.
- (6) Die benötigte Förderung für das geplante Projekt muss in die Anmeldemaske eingetragen werden.
- (7) Nicht möglich ist eine Förderung für Miet-, Reise-, Honorar- und Seminarkosten.
- (8) Jede teilnehmende Organisation bzw. jeder teilnehmende Verein kann sich nur mit einem Projekt bei diesem Wettbewerb bewerben. (Hinweis: Die anmeldende Person (Bezeichnung gem. Registrierungsformular: „Ansprechpartner:in“) hingegen kann mehrere Vereine in denen sie bzw. er aktiv ist, zu diesem Förder-Wettbewerb mit einem jeweils anderen Projekt anmelden).
- (9) Die Erstellung und Einreichung der Bewerbung erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Teilnehmer:innen – vertreten durch den / die im Bewerbungsbogen genannte Ansprechpartner:in Er / Sie trägt Sorge dafür, dass die Unterlagen die Bestimmungen dieses Wettbewerbs erfüllen.
- (10) Es werden im Jahr 2025 maximal 250 Projekte zugelassen. Nach positiver Prüfung aller Unterlagen und des Vorliegens der Teilnahmevoraussetzungen werden die Teilnehmerinnen vom Veranstalter für die Teilnahme am Online-Voting freigeschaltet. Die Zulassung liegt im freien Ermessen des Veranstalters. Sie orientiert sich an den Nachhaltigkeitszielen der LBS NordWest sowie an den o.g. Themen und ist durch die Höchstzahl der zugelassenen Projekte begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht, die Ablehnung einer Teilnahmeanfrage wird nicht begründet.
- (11) Die Förder-Projekte werden im Rahmen drei verschiedener Wettbewerbs- bzw. Gewinnformen (siehe 3. Wettbewerbskategorien) ermittelt.
3. Wettbewerbskategorien, Förderungen und Förderbenachrichtigung
- (1) Die Gesamtfördersumme, die im Rahmen dieses Wettbewerbs 2025 als Förderung ausgeschüttet wird, beträgt maximal 100.000 €.
Der Wettbewerb umfasst folgende Gewinnkategorien:
- Online-Voting: Über alle im Zeitraum vom 01. November 2024 bis zum 31.01.2025 eingereichten und zugelassenen Projekte erfolgt eine öffentliche Abstimmung im Rahmen eines Online-Voting auf der Website lbs-vorausdenker.de. Der Voting-Zeitraum startet am 01.02.2025 (8 Uhr) und endet am 16.02.2025 (18 Uhr).
Die 4 Projekte mit den meisten erhaltenen Stimmen erhalten
- 4.000 Euro Förderung für Platz 1
- 3.000 Euro Förderung für Platz 2
- 2.000 Euro Förderung für Platz 3
- 1.000 Euro Förderung für Platz 4
- Schnelligkeitspreise:
- Die ersten 50 Projekte, die im oben genannten Voting-Zeitraum jeweils 100 Stimmen gesammelt haben, erhalten jeweils 1.000 Euro Förderung für die Finanzierung ihres Projektes.
- Jury-Entscheidung
- Eine vom Veranstalter zusammengestellte Jury vergibt nach freiem Ermessen weitere 40.000 Euro zur Förderung teilnehmender Projekte, die sie als besonders förderungswürdig erachtet.
- Teilnehmende Projekte können jeweils in allen drei Gewinnkategorien eine Förderung gewinnen. Eine Kumulation der Förderungen / Gewinne ist möglich, jedoch maximal bis zu einer Höhe von 5.000 Euro je Projekt. Der Gesamtbetrag, den der Veranstalter einem Projekt zukommen lässt, darf zudem die bei Projekt-Registrierung angegebenen Projektkosten nicht übersteigen.
- Teilnahmeberechtigung beim Online-Voting: Alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können dort einmalig für ein Projekt ihrer Wahl abstimmen.
- (2) Die Benachrichtigung der Gewinner:innen erfolgt ab dem 25.02.2025. Die Auszahlung erfolgt nicht vor dem 15.03.2025, spätestens jedoch bis zum 31.05.2025.
- (3) Der ausgezahlte Betrag ist projektbezogen zu verwenden. Im Übrigen sind bei der Verwendung des ausgezahlten Betrages diese Teilnahmebedingungen zu beachten.
- (4) Über die ordnungsgemäße projektbezogene Verwendung ist ein Nachweis bis zum 31.12.2025 beim Veranstalter einzureichen. Liegen besondere Umstände vor, aus denen sich ergibt, dass der ausgezahlte Betrag in diesem Zeitraum ausnahmsweise erst später verwendet werden kann, ist mit Zustimmung des Veranstalters im Einzelfall eine Fristverlängerung möglich. In diesem Fall sind ihm diese Umstände vor Ablauf der Frist darzulegen. Der Veranstalter entscheidet dann über eine einmalige Fristverlängerung, die dann zwingend bindend ist. Erfolgt weder ein Nachweis der Mittelverwendung noch eine Darlegung der besonderen Umstände innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes, ist der Veranstalter berechtigt, den ausgezahlten Betrag zurückzufordern. In diesem Fall erfolgt keine nachträgliche Auszahlung der zurückgezahlten Gelder an andere Projekte.
4. Nutzungseinräumung
- (1) Der/Die Teilnehmer:in garantiert, Inhaber:in der erforderlichen Rechte an den hochgeladenen bzw. eingereichten Bild- und Textbeiträgen zu sein. Ist der/die Teilnehmer:in nicht alleinige:r Urheber:in oder Rechteinhaber:in, erklärt er/sie ausdrücklich über die für die Teilnahme an der Aktion „VORAUSDENKER“ erforderlichen Rechte zu verfügen. Sofern auf den eingereichten Bildern /Videos Personen abgebildet sind, so ist der / die Teilnehmer:in dafür verantwortlich, dass ein Einverständnis der abgebildeten Personen zur Abbildung und Veröffentlichung im Rahmen dieser Bedingungen erfolgt. Er bestätigt das schriftliche Vorliegen dieses Einverständnisses mit dem Hochladen der Bilder / Videos.
- (2) Der/Die Teilnehmer:in räumt dem Veranstalter an den eingereichten Bild- und Textbeiträgen unwiderruflich nachfolgende zeitlich und räumlich unbegrenzte – aber nicht exklusive – Nutzungsrechte ein, um das Bildmaterial der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen. Dies beinhaltet insbesondere die Veröffentlichung des Bildmaterials im Internet (inkl. der Social-Media-Kanäle des Veranstalters) sowie ggf. in der Presse.
- (3) Der Veranstalter wird bei der Verwendung des Bildmaterials in geeigneter Weise den/die Urheber:in kenntlich machen, soweit dies unter Berücksichtigung der konkreten Verwendungsform tunlich ist.
- (4) Der Veranstalter behält sich vor, eingereichtes Bildmaterial oder Texte ohne vorherige Ankündigung zu löschen, unter anderem sofern diese gegen unsere Teilnahmebedingungen, gegen die guten Sitten oder die Rechte Dritter verstoßen.
5. Haftung und Freistellung
- (1) Sofern der/die Teilnehmer:in Bildmaterial oder sonstige Inhalte hochlädt, garantiert der/die Teilnehmer:in, dass er/sie keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung der Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
- (2) Der/Die Teilnehmer:in stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Bildmaterial oder sonstigen Inhalten resultieren, die der/die Teilnehmer:in verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
- (3) Der / Die Ansprechpartner:in des teilnehmenden Vereins bzw. der Organisation ist verantwortlich für die Richtigkeit der bei Projekt-Registrierung gemachten Angaben.
- (4) Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache (leichte) Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder von Leben, Körper und Gesundheit. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass die Aktion VORAUSDENKER jederzeit durchführbar und fehlerfrei ist.
6. Ausschluss und Rückzahlung
- (1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den/die jeweilige:n Teilnehmer:in von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der/die Teilnehmer:in falsche Angaben macht oder verwendetes Bildmaterial oder sonstige Inhalte (z.B. Kommentare), geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Ein Ausschluss kommt ferner in Betracht, sofern es zu Manipulationen bei der Abstimmung kommt. Gleiches gilt bei Inhalten, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
- (2) Handelt es sich bei dem/der ausgeschlossenen Teilnehmer:in um eine Gewinnerin bzw. einen Gewinnerunserer Förderung, kann das Recht auf Förderung nachträglich aberkannt werden. Die Förderung ist dann an den Veranstalter zurückzuzahlen und wird nicht nachträglich an andere Projekte ausgezahlt.
7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit auch ohne Einhaltung von Fristen ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
8. Schlussbestimmungen
- (1) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung des/der Teilnehmer(s):in geändert werden – Stand: 07/2024.
- (2) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
- (3) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Gewinnermittlung ist ausgeschlossen.